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   VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979   

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https://dejure.org/2015,236
VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979 (https://dejure.org/2015,236)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979 (https://dejure.org/2015,236)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - AN 4 S 14.01979 (https://dejure.org/2015,236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verstoß gegen die guten Sitten durch die Veranstaltung von Live-Sex-Shows

  • rewis.io

    Sittenverstoß, Live-Sex-Show, einstweiliger Rechtsschutz, Schaustellung, Bordell, Untersagung, Verhältnismäßigkeit, Sittenwidrigkeit, Illegalität, Untersagungsverfügung, Ermessensentscheidung, Interessenbewertung, Interessenabwägung, Erfolgsaussicht, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Handelt es sich bei Dildo Porno Hardcore Shows und Live Shows um Schaustellen von Personen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
    Der Inhalt der erlaubnisbedürftigen Veranstaltung ist somit an den sozialethischen Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft zu messen (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).

    Außerdem ist in diesem Zusammenhang nicht auf das sittliche Empfinden von kleinen Minderheiten, sondern auf die in der Gesellschaft vorherrschende sozialethische Überzeugung, die sich in der Rechtsgemeinschaft zu einer anerkannten Norm für sozialrelevantes Verhalten verdichtet hat, abzustellen (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).

    Ausschlaggebendes Kriterium ist allein, ob der Staat sozialrelevante gewerbliche Veranstaltungen rechtlich ermöglichen muss, die von einer eindeutigen Mehrheit der Rechtsgemeinschaft als Überschreitung der von den guten Sitten gezogenen Grenzen abgelehnt werden (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).

    In seinem Urteil vom 16. Dezember 1981 (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280) hat das Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs einem so eindeutigen Unwerturteil der Rechtsgemeinschaft unterliegt, dass ihre Bewertung als sittenwidrig gerechtfertigt ist.

    Es entspreche der in der Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauung, dass der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau in einen Intimbereich gehöre, der fremdem Einblick nicht zugänglich sein solle, und dass er nicht öffentlich vorgeführt und als Unterhaltung gegen Entgelt dargeboten werden dürfe (BVerwG, U.v. 16. Dezember 1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
    Darin drückt sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 6.11.2002 - 6 C 16/02 - GewArch 2003, 122 zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG und dem dort verwendeten Begriff der "Unsittlichkeit"; der dem Merkmal der guten Sitten in § 33 a GewO gleichzusetzen ist (Ambs in: Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, 199. EL 2014, § 4 GastG Rn 12)) ein Wandel der sozialethischen Vorstellungen mit der Folge aus, dass ordnungsrechtliches Ziel der Norm nicht der Schutz vor dem sexuellen Geschehen als solchem oder die Verhinderung der Erzielung von Einkünften daraus ist, sondern vornehmlich der Schutz vor der ungewollten Konfrontation mit derartigen Vorgängen.

    Auch die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten Dritter ist nicht mehr grundsätzlich als sittenwidrig zu betrachten (BVerwG, U.v. 6.11.2002 - 6 C 16/02 - GewArch 2003, 122).

    Der Antragsteller präsentiert bei der öffentlichen Vorführung von Geschlechtsverkehr den (zahlenden) Gästen ein Schauobjekt (so auch BVerwG, U.v. 6.11.2002 - 6 C 16/02 - GewArch 2003, 122).

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris).

    Denn hat der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg, so ist dies ein starkes Indiz für die Ablehnung des Antrags auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris).

  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
    Schon wegen eines Formverstoßes wäre die aufschiebende Wirkung, hier der Klage, wiederherzustellen (BayVGH, B.v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl 1999, 465).
  • BVerwG, 21.04.1998 - 1 B 43.98

    Gewerberecht - Sittenwidrigkeit der Erlaubnis zur Veranstaltung einer Peep-Show

    Auszug aus VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
    Denn ein sozialethisches Unwerturteil ist nicht von der Örtlichkeit abhängig, in der die Veranstaltung durchgeführt wird (BVerwG, B.v. 21.4.1998 - 1 B 43/98 - GewArch 1998, 419).
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